Eine Figur, auf die deutsche Immobilienerwerber und Eigentümer in Italien in jedem Falle früher oder später treffen, ist der „geometra“ – wörtlich übersetzt „Geometer“ oder „Geodät“. Er gehört zu einer Berufsgruppe, die nach deutschen Maßstäben irgendwo zwischen Bauzeichner, Statiker, Architekt und Vermessungstechniker einzuordnen ist.
In Italien bieten Geometer, die über einen technischen Fachschulabschluss verfügen, viele unterschiedliche Dienstleistungen an wie z.B. Bauplanungen, -durchführungen und -leitungen, Katasterberichtigungen, Eintragung von Erbfolgen, Wertgutachten, Bausicherheitsprüfungen, Energiezertifikate und vieles mehr. In den seltensten Fällen wird der Geometer der deutschen Sprache mächtig sein, deshalb ist es umso wichtiger, vorab Art, Umfang und Kosten der Beauftragung einwandfrei zu klären. Wenn nichts Konkretes vereinbart wird, entstehen Missverständnisse, gerade bei Bauvoranfragen.
Der deutsche Kunde möchte „ganz unverbindlich“, also kostenfrei oder zu einem niedrigen Pauschalpreis, wissen, ob er die Terrasse überdachen kann oder das Dachgeschoß ausbauen und der Geometer macht einen Ortstermin, hört sich die Wünsche an, nimmt eventuell Maß und legt nach einiger Zeit eine einfache Grundrisszeichnung ohne Massangaben vor. Einerseits ist dies für den Interessenten nur die halbe Arbeit, denn meistens möchte er auch wissen, was ein solches Projekt ungefähr kostet. Andererseits hat der Geometer bereits sein erstes, gesetzlich bestimmtes Honorar verdient.
Da das Baurecht und Bauplanungsrecht in Italien andere Voraussetzungen verlangen als das deutsche Recht, gibt es häufig böse Überraschungen bei der Rechnung, insbesondere, wenn sich der Eigentümer am Ende entscheidet, das Projekt nicht weiter zu verfolgen oder nicht mit eben diesem Geometer.
Die Baunebenkosten sind in Italien grundsätzlich höher als in Deutschland und je nach Lage der Immobilie erfordert ein Bauprojekt den zusätzlichen Einsatz von Geologen, Ingenieuren und anderen Technikern mit Spezialtiteln. Leider klären diese häufig den potenziellen Kunden vor Beginn ihrer Leistungen nicht genügend auf.
Nach dem Honorargesetz der Berufsgruppe der Geometer ist bereits die Bauvoranfrage als sog. Vorprojekt, also als die grobe Bewertung einer baulichen Ausgangslage, nach Tarif zu vergüten. Ausgehend vom Wert des Gebäudes bzw. des voraussichtlichen Projekts können Vermessen, Bewerten, Zeichnen, Anfragen bei der Gemeinde, Ortstermine und vieles mehr als Einzelposten in Rechnung gestellt werden. Das sind dann häufig Rechnungen, die zwischen €3000 und €5000 liegen und den zukünftigen Bauherrn endgültig abschrecken. Auch in Italien kann man Aufträge und Preise individuell vereinbaren, wichtig ist, dies rechtzeitig zu tun.