Italiens Fiskus spart: keine Karten für das Auslandvon Ulrike Cristina

Lange bevor sich der deutsche Fiskus über die Vorteile einer zentralen Identifikationsnummer Gedanken gemacht hat, gab es diese bereits in Italien: die Codice Fiscale. Seit 1973 erfasst so der italienische Staat in einer zentralen Steuerkartei alle seine potentiellen Steuerschuldner. Von Geburt an werden alle Personen kodifiziert, um eine „effizientere Steuererfassung“, also Kontrolle zu erhalten.
Mit dem staatlichen Computerprogramm „Serpico“ gelingt die Kontrolle durch die italienische Steuerfahndung inzwischen bis ins Detail, da die Daten der Steuerschuldner telematisch erfasst und dank der omnipräsenten Steuernummer zentral registriert und verknüpft werden. Inzwischen wurde die Steuernummer mit der gesetzlichen Krankenkasse verknüpft, so dass die Karte gleichzeitig als Patientenausweis dient.
Sichtbar und kontrollierbar werden auf Knopfdruck Steuererklärungen der letzten fünf Jahre, Konten, Arztrechnungen und Medikamente, Telefon-, Strom-, Wasser-, und Gasrechnungen, Autos, Immobilien, anhängige Verfahren u.a. – es reicht, dass der Fahnder die Steuernummer des Schuldners eingibt.
Die Verpflichtung zur Vorlage der Steuernummer gilt nicht nur für die Italiener, sondern für jeden, der auf italienischem Territorium ein Rechtsgeschäft abschließen will, das ja in irgendeiner Form immer fiskalische Auswirkungen hat. Auf Antrag bei den Finanzbehörden oder auch über die italienischen Konsulate im Ausland wird die Steuernummer an jeden vergeben. Sie setzt sich aus den Konsonanten des Nach- und der Vornamen, dem Geburtsdatum und einem Code für den Geburtsort zusammen. Juristische Personen erhalten einen Nummerncode.
Als Grundlage für den Antrag hat der Ausländer ein aktuell gültiges Ausweisdokument vorzulegen und schon ist er Teil der Erfassung. Auch wenn sich das sehr nach George Orwells „Big Brother“ anhören sollte, die Einheimischen kann das nicht schrecken, sie sind daran sei über 40 Jahren gewöhnt. Zudem soll das zentrale Erfassungssystem doch auch mafiöse Verknüpfungen aufdecken und Steuerhinterziehern keine Chance lassen. Das führt auch dazu, dass der Italiener auch an der Grenze bei Einreise in seine Heimat kurz gescannt werden kann: entspricht das auf ihn angemeldete Auto eigentlich seiner Einkommenslage?
Für die Ausländer, die Immobilien in Italien erwerben, gibt es vor der Erfassung kein Entrinnen, zumindest für alle im Bel Paese getätigten Geschäfte. Bis Anfang 2017 lieferte der italienische Fiskus mit dem obligatorischen Steuercode auch die praktische grün-weiße Plastikkarte im EC-Kartenformat. Während heute eine solche von jedem Supermarkt dem Kunden aufgedrängt wird, hat sich die Regierung zum Sparen entschlossen. Für Ausländer gibt es seit diesem Jahr keine Karte mehr, nur das Din-A4-Blatt mit der Zuweisung selbst. Auch wenn nicht absehbar ist, wie viele Kosten durch diese Entscheidung reduziert werden können, irgendwo muss man eben mit dem Sparen beginnen.

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