Rechtsexpertise rund um Immobilien in Italien
Dank ihrer langjährigen praktischen Erfahrung hat Rechtsanwältin Ulrike Cristina sich eine große Kompetenz bei der Vorbereitung des Erwerbs oder des Verkaufs von Immobilien in Italien erarbeitet. Die erforderliche Prüfung der gesetzlich vorgegebenen Unterlagen vermeidet sonst später auftretende Probleme. Eine fachliche, neutrale Begleitung und Abwicklung von Kaufverträgen geben dem Erwerber oder Verkäufer die erforderliche Sicherheit. Zudem wird eine juristische Beratung bei Bau- und Umbaumaßnahmen nach italienischen Rechtsgrundsätzen geboten.
Ihr Rechtsbeistand erstreckt sich auf zahlreiche Lebensbereiche, wie zum Beispiel:
- Beratungen rund um Immobilien in Italien: Kauf, Verkauf, Schenkung, Erbe, Verwaltung, Miteigentümerrechte in Wohnanlagen
- Internationales Erbrecht, Anmeldung von Erbfolgen in Italien
- privates Baurecht, Bauanträge und Nachgenehmigungen
- Begleitung der Ablösung des Gemeinnutzungsrechtes („uso civico“) auf italienischen Grundstücken
- Erwerb und Durchsetzung von Domänerechten (z.B. Seezugang, Privatstrand), Konzessionsrechte bei italienischen Gemeinden und Regionen
- Fachübersetzungen von notariellen Urkunden und Privatverträgen deutsch-italienisch / italienisch-deutsch