2018: Umsatzsteuer in Italien steigt auf Rekordhochvon Ulrike Cristina

Der eigentlich vorprogammierte allgemeine Aufschrei blieb in der Öffentlichkeit in Italien bisher aus. Das neue Gesetzesdekret Nr. 95 mit „Korrekturmassnahmen“ und u.a. „Dringenden Bestimmungen im Bereich des Finanzwesens“ wurde am 24. April 2017 veröffentlicht, und ist damit in Kraft getreten. Es enthält einige üble Überraschungen, wenn diese wie vorgesehen bis 23. Juni 2017 als endgültiges Gesetz verabschiedet und damit bestandskräftig werden, was nach dem üblichen Verfahrensablauf in den Hallen des römischen Parlaments wie immer wahrscheinlich ist.

Ab 1. Januar 2018 steigt der allgemeine Umsatzsteuersatz für Waren und Dienstleistungen in Italien von 22% auf 25%, im Jahr 2019 sogar auf 25,4%. Die letzte Erhöhung um einen Prozentpunkt hatten die Bürger erst im Oktober 2013 zu verdauen. Wenig tröstlich ist für die italienischen Geschäftsleute, die seit 2008 wie bekannt mit einer lahmen Konjunktur kämpfen, dass im fernen Jahr 2020 der Satz auf 24,9% absinkt – um dann 2021 wieder auf 25% zu steigen. Abgesehen von dem „Mehrwert“, der dann also gut ein Viertel vieler Wirtschaftleistungen umfasst, ist dieses programmierte Hin und Her bei den künftigen Rechnungsstellungen für Unternehmer und Verbraucher gleichermassen unübersichtlich und eine Garantie dafür, dass tausende Korrektur- und Strafbescheide durch die italienischen Finanzämter erlassen werden müssen, um den vermeintlichen vorsätzlichen Steuerhinterziehern Herr zu werden. Auch die Vorsatztäter wird es selbstverständlich weiter geben. Sie haben jetzt ein weiteres unschlagbares Argument für die Arbeit ohne lästige Steuerlast, da eine wirklich erheblich gewordene Summe eine Rolle spielen wird. Wenn man diese Massnahmen im Zusammenhang mit anderen letzten Entscheidungen der italienischen Regierung in Steuersachen sieht, könnte man als Laie auf die Idee kommen, die Schwarzarbeit soll als Ventil der krankenden Wirtschaft dienen, um wenigstens die Aktivitäten und Umsätze als solche im Lande anzukurbeln. Erst vor einigen Wochen wurde die gesetzliche Regelung für geringfügig Tätige, die mit einer Art von Gutschein mit Sozialabgabenpauschale bezahlt werden konnten, wenn die Gesamtstunden im Monat dem Limit entsprachen, ersatzlos gestrichen. Heißt das also mit Vollgas zurück zum unregulierten Schwarzmarkt der Waren- und Dienstleistungen? Dagegen sollen die ausgeweiteten Pflichten des „Split Payments“ wirken, also die Überbürdung der Pflicht zum unmittelbaren Abführen der Umsatzsteuer auf den Leistungsempfänger im B2B und öffentlichen Bereich. Aber der Private steht in Italien sicher auch in Zukunft wieder vor der Qual der Wahl: „Mit“ oder „Ohne“, wenn er die Kosten nicht steuerlich geltend machen kann. Das gilt auch für den Bereich der niedrigeren Umsatzsteuersätze für Renovierungs- und Wartungsarbeiten der Baubranche: hier steigt die Umsatzsteuer von 10% auf 11,5% in 2018 bis dann auf 13% in 2020.

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