Deutsche Autos in Italien: teurer Freundschaftsdienstvon Ulrike Cristina

„Kannst du mir mal eben dein Auto leihen?“ das ist sicherlich keine ungewöhnliche Frage, aber kann in Italien Ausgangspunkt für eine Menge Ärger werden. Wer ist nicht bereit, sein Auto im Urlaub an Freunde und Bekannte zu geben, um Besorgungen zu erledigen oder wenn man selbst zu viel Alkohol getrunken hat? Sitzt aber ein Bürger mit Wohnsitz in Italien am Steuer eines in Deutschland zugelassenen Autos, ist das eine gefährliche Mischung.

Das unter Innenminister Salvini 2018 eingeführte „Sicherheitsdekret“ hatte unmittelbare Auswirkungen auf das Straßenverkehrsgesetz, das in Art. 93 Abs. 1 b seitdem festlegt, dass es für einen Bürger, der länger als 60 Tage in Italien seinen Wohnsitz gemeldet hat, verboten ist, mit einem Fahrzeug mit ausländischer Zulassung zu fahren. Ausdrückliche Ausnahmen gibt es nur für Leasingfahrzeuge oder solche, die von einem ausländischen Arbeitgeber, der selbst keinen Sitz in Italien hat, überlassen wurden. Das ist bei Freundschaftsdiensten natürlich regelmäßig nicht der Fall.

Wird der Verstoß bei einer Polizeikontrolle entdeckt, ist das ein teurer Spaß: Geldbußen zwischen €712 (reduziert auf €498 bei sofortiger Zahlung) und € 2.848, eine Beschlagnahme des Autos mit Einziehung des Fahrzeugscheins und seine Stilllegung zur Ausfuhr in das Heimatland… oder aber die Verpflichtung zur Zulassung des Fahrzeugs auf den in Italien wohnhaften Fahrer innerhalb von 180 Tagen.

An den Strafen erkennt man, dass durch das „Sicherheitsdekret“ eigentlich nicht der reine Freundschaftsdienst bestraft werden sollte, sondern das systematische Nutzen eines im Ausland zugelassenen Autos durch in Italien wohnhaft gemeldete Personen, was wegen der hohen Kfz-Steuern und Versicherungen in Italien vor allem bei zugezogenen Ausländern nicht selten vorkam. Diese unterließen die Ummeldung des mitgebrachten Fahrzeugs oder suchten eine im Ausland weiterhin wohnhafte Person als Halter. Das hatte zudem den Sympathischen Nebeneffekt, dass Knöllchen nur selten bezahlt wurden.

Doch die Polizei macht keinen Unterschied, ob es um eine längerfristige, systematische oder mehr zufällige Nutzung geht. Bei Stilllegung des Fahrzeugs werden der Fahrzeugschein und die ausländischen Nummernschilder an die ausstellende Behörde gesandt. Der deutsche Halter des Autos muss sich dann mit seinem Straßenverkehrsamt in Verbindung setzen, die ob der Zusendung meistens ziemlich erstaunt sein werden. Dann muss er nach Zahlung der Buße sein Auto nach Hause transportieren.

Ein wirklich teurer Spaß für einen Freundschaftsdienst!

 

 

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