Teure Urlaubsfotos aus italienischen Stadtzentrenvon Ulrike Cristina

Der Kurztrip nach Italien mit den so beliebten Städtetouren hat für manchen deutschen Autofahrer ein unschönes Nachspiel, wenn auch erst nach Jahren: seit geraumer Zeit schützen die italienischen Städte und Gemeinden die historischen Ortskerne mit einer Sperrzone für den Durchgangsverkehr, sogenannte ZTL (zona di traffico limitato). Das Problem: als ortsunkundiger Fahrer folgt man im Zweifel den Angaben des Beifahrers oder des Navis und gerät, ohne es zu merken, in diese Zonen. Diese sind natürlich mit Schildern gekennzeichnet – aber wer kann aus dem fahrenden Auto in einer unbekannten Stadt und dem entsprechenden Schilderwald auf Italienisch ausmachen, dass es sich hier um einen teuren Verkehrsverstoß handelt (Art. 7 Absatz 9 und 14 italienisches Straßenverkehrsgesetz)? Das Gesetz ist zudem extra so angelegt, dass jeder Verstoß einzeln geahndet werden kann. Wer also an einem einzigen Tag auf Parkplatzsuche unwissend mehrmals in die Zone hinein und wieder hinausfährt, kann für jede Passage belangt werden.

Zum Beweis des Verstoßes wird der Übeltäter geblitzt und zwar, wie in Italien üblich, von hinten – so dass es auch nicht sofort auffällt. Erst wenn man den Urlaub schon wieder vergessen hat liegt nach Jahren plötzlich das Schreiben einer Kölner Beitreibungsgesellschaft im Briefkasten und es wird ärgerlich. Die Kölner werden für die italienische Beitreibungsgesellschaft tätig, die wiederum durch die überforderten Gemeinden beauftragt war, das Bußgeld einzuziehen.

Leider nehmen es die privaten Beitreibungsgesellschaften mit den gesetzlichen Grundlagen nicht ganz genau. Es wird gemahnt und gedroht, damit der Autofahrer die relativ geringen Beträge ohne groß nachzuforschen auch zahlt. Das kann aber ein Fehler sein, zumal, wenn seit dem Verstoß viel Zeit vergangen ist: das italienische Straßenverkehrsgesetz schützt den ausländischen Halter, indem es eine Frist für die Zustellung von Bußgeldbescheiden innerhalb eines Jahres nach dem Verstoß festlegt. Hat die Gemeinde als Rechtsinhaberin und zuständige Behörde diese Zustellung verpasst und auch die privaten Beitreiber können diese nicht nachweisen, ist das Knöllchen verfallen.

Ähnliches gilt auch für angeblich nicht bezahlte Autobahngebühren: hier handelt es sich im Gegensatz zum Ignorieren der Sperrzone nicht um einen Verkehrsverstoß (auch wenn das deutsche Anschreiben ganz so klingt), sondern um eine Nichterfüllung des Mautvertrages. Im Gegensatz zum Verkehrsverstoß, der nach italienischem Recht im Zweifel immer am Halter hängen bleibt, muss die Autobahngesellschaft dafür aber nachweisen, wer der säumige Vertragspartner war. Das gelingt jedoch nicht, wenn man nur ein Beweisfoto vom Hinterteil des Autos hat.

Eins ist sicher nicht zu fürchten: Italien führt keine Listen mit säumigen ausländischen Maut- oder Knöllchenzahlern, und eine Einreise ins Bel Paese ist durch solche Verstöße sicher nicht gefährdet.

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